Baugenehmigung
- Verbrennungsverbot. Mehr als die Kerzen einer Geburtstagstorte darf nicht verbrannt werden.
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Begrenzter Wärmebedarf. Weit über die heutigen Vorschriften für die Wärmeisolierung von Fenstern, Wänden und anderen Bauteilen geht die Begrenzung des Wärmebedarfs. Die Ermittlung des Wärmebedarfs erfolgt in einer Computersimulation mit
einem typischen Wetterverlauf. Nur ein solches dynamisches Modell bietet ausreichende Genauigkeit. Die heutigen statischen Berechnungsmodelle liefern zu ungenaue Daten für den winzigen Rest an Wärmebedarf.
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Mindestertrag an Strom. Für die meisten Grundstücke wird ein Mindestertrag für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie vorgeschrieben. Auch dies wird rechnerisch mit einem Regeljahr festgestellt.
Für Baugründe, die als "bewohnte Sonnenkraftwerke" ausgewiesen sind, muss je nach Lage mit 50 kWh bis 100 kWh Mindestjahresertrag pro Quadratmeter Grundstück gerechnet werden.
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Schattenordnung. Mit zunehmender Wichtigkeit der Sonnenenergienutzung wird es eine wichtige Frage, wieviel Schatten der Nachbar verursachen darf.
Besonders streng ist diese Schattenordnung auf Baugründen,
welche als "bewohnte Sonnenkraftwerke" ausgewiesen sind.
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Nutzung von Regenwasser. Trinkwasser ist zu kostbar, um es für andere Aufgaben zu verschwenden. Getrennte Leitungen für Trink- und Brauchwasser und vorgeschriebene Tankgrößen für Regenwasser werden dann allgemein üblich sein.
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Zentralstaubsauger. Die Abluft eines Staubsaugers kann krank machen. Es gibt immer mehr Menschen, die an irgendwelchen Allergien leiden. Daher diese Vorschrift als Vorsorgemaßnahme des Gesundheitsministeriums.
Dies wären die Bauvorschriften, welche erfüllt werden müssen. Die Mindestanforderungen, die in 100 Jahren gelten werden, um überhaupt ein Haus bauen zu dürfen. |