ZweitwohnsitzeDerzeit wird in Österreich über restriktive Maßnahmen über Zweitwohnsitze diskutiert. Doch anstatt hier als Obrigkeitsstaat einfach zu verbieten , gibt es wesentlich bessere Möglichkeiten.Im Buchabschnitt GEMINI Lastenheft wurden die Bauvorschriften für das nächste Jahrtausend prognostiziert. Flächenwidmung "Bewohntes Sonnenkraftwerk" ist dabei die schärfste aller Vorschriften. Diese Vorschrift kann aber nicht aus dem Stand im vollem Umfang angeordnet werden. Zu hoch sind die heutigen Photovoltaikpreise, um eine Bestückung von 150 m² für ein Einfamilienhaus anordnen zu können. Hier wird es Übergangsbestimmungen geben. In der ersten Zeit werden 30 m² nachgedrehte Photovoltaik und die Deckung des Wärmebedarfs mit der Sonne ausreichen, um die Baugenehmigung auf einem Grundstück für bewohnte Sonnenkraftwerke zu bekommen.
Doch schon in der Baugenehmigung wird genau festgelegt unter welchen Umständen die Vollbestückung durchgeführt werden muss. Bei Hauptwohnsitzen wird die Vollbestückung erst dann angeordnet, wenn das Verhältnis zwischen Strom- und Photovoltaikpreis gewinnbringend ist. Zusätzlich wird die Anschaffung mit günstigen Krediten unterstützt. Anders bei Zweitwohnsitzen. Sie sind Luxus. Hier besteht die Möglichkeit, die Sonnenenergie zu forcieren. Ausweitungen der Bestückungen können hier gemäß Bauordnung schon zu einem früheren Zeitpunkt angeordnet werden. Schon 3.000 gemäß Bauordnung vollbestückte GEMINI Zweitwohnstize ersetzen eines der geplanten Wasserkraftwerke an der Salzach. Diese für die Photovoltaik absatzfördernde Maßnahme ist ein Teil der SEI Solar Energie Initiative, um einen schnelleren Ausbau der Produktion zu erreichen.
Sobald mit Strom aus Sonnenenergie Gewinn zu machen ist, erleichtert dies die Anschaffung von Zweitwohnsitzen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Sonnenenergie im Sommer leichte Überschüsse produziert, ist dies ein erwünschter Trend. |